Gregor Rosenkranz
Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
Die Rechtsanwaltskanzlei Gregor Rosenkranz wurde im Sommer 1996 in Köln-Neuehrenfeld in der Ottostraße 29 gegründet.
Dort ist sie bis heute im Herzen des beliebten St-Anna Viertels ansässig und in die nachbarschaftlichen Strukturen des Veedels eingebunden.
Nach Bedarf kann die Kanzlei auch Hausbesuche für ältere oder beeinträchtigte Menschen anbieten. Fragen Sie gerne danach.
Von der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit der Kanzlei profitieren aber auch auswärtige Mandanten durch eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Kanzlei ist sowohl mit dem PKW, als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr bestens erreichbar.
Die Arbeits- und Interessenschwerpunkte der Anwaltskanzlei lagen nach der Gründung zunächst beim Familienrecht, beim Erbrecht und beim Mietrecht. Auf dem Hintergrund von juristisch beratenden Tätigkeiten in Südamerika (Brasilien), zahlreichen Reisen in diese Region und den daraus resultierenden vielfältigen Kontakten, kam als weiteres Interessen- und Tätigkeitsgebiet bald schon das Staatsangehörigkeitsrecht hinzu. Das Interesse an Fragen der Staatsangehörigkeit ist im Zuge der Globalisierung insbesondere bei wirtschaftlich international aktiven Mandanten sehr stark gestiegen.
Eine weitere Spezialisierung ergab sich durch eine zusätzliche Qualifizierung im Sozialrecht seit Sommer 2006. Seitdem hat Rechtsanwalt Rosenkranz zahllose ratsuchende Mandanten und Mandantinnen erfolgreich zu sozialrechtlichen Fragestellungen juristisch beraten.
Kompetente und qualitätsbewusste Beratung und Vertretung im Bereich des Schwerbehindertenrechts sowie der Renten- und berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung ist so zu einem weiteren und besonderen Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit geworden.
Profitieren auch Sie davon!
Kontakt und Anfahrt zur Kanzlei
Adresse & Kontakt
Rechtsanwalt Gregor RosenkranzOttostraße 29, 50823 Köln
Tel: 0221 – 955 31 55 Fax: 0221 – 955 31 56 Email: info@kanzlei-rosenkranz.de