Erbrecht

 

Von Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet – so lautet Artikel 14 (1) des Grundgesetzes. Richtig Erben und Vererben ist jedoch alles andere als einfach, denn das Erbrecht ist kompliziert und das Thema insbesondere in Familien oft sehr heikel. Ohne eine kompetente Beratung ist es schwierig, die Weichen richtig zu stellen und eine sinnvolle erbrechtliche Vorsorge zu treffen.

Ob Testamentsgestaltung, vorweggenommenes Erbe, Vorsorge durch Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, die Anwaltskanzlei Rosenkranz in Köln – Ehrenfeld ist Ihr kompetenter Partner in allen erbrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Rosenkranz bietet Beratung und Vertretung bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten sowie bei allen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Bezug zum Erbrecht von A – Z, zum Beispiel:

Alleinerbe – Auskunftsanspruch – Ausschlagung – Auseinandersetzung – Behindertentestament – Berliner Testament – Bedürftigentestament – Erbengemeinschaft – Erbschaftssteuer – Erbschein – Erbvertrag – Erbunwürdigkeit – Freibetrag – gesetzliche Erben – letzter Wille – Kinder als Erben – Miterbe – Nachlass – Nießbrauch – Patientenverfügung – Pflichtteil – Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schenkung zu Lebzeiten – Stiefkinder – Testamentsvollstreckung – Vorsorgevollmacht – vorweggenommene Erbfolge – Wohnrecht – Zugewinnausgleich

Rechtsanwalt Rosenkranz ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV e.V.