Sozialrecht

 

Von Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz

Im Sozialrecht werden die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat geregelt. Im Sozialstaat soll auch demjenigen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht werden, der dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist.

Sozialrecht

Das Sozialrecht schafft soziale Sicherheit.

Hilfe gegen das Krankheitsrisiko, Absicherung beim Pflegefall, Unterstützung nach einem Berufsunfall, Hilfen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder Absicherung im Alter. Nur die aller wenigsten könnten sich ohne die Hilfe der Gemeinschaft ausreichend absichern.

Deshalb greift hier der Staat im Rahmen des sozialen Rechtsstaates ein. Geregelt wird dies durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) bei denen dem Bürger auf Antrag Leistungen (z.B. Krankengeld) gewährt werden, wenn er zuvor als (Pflicht-) Versicherter entsprechend Beiträge eingezahlt hat (Sozialrecht im weiten Sinne).Des Weiteren gewährt der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht beitragsunabhängig in besonderen Lebenslagen Leistungen. Hierzu zählen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw (Sozialrecht im engen Sinne).

Ihren Anliegen und Fragen in den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts widmet sich die Anwaltskanzlei Rosenkranz engagiert und mit spezialisiertem Fachwissen.

Beratung und Vertretung, sowohl im gerichtlichen Verfahren, als auch im Vorverfahren/Widerspruchsverfahren bietet die Anwaltskanzlei Rosenkranz in Köln – Ehrenfeld beispielsweise in den folgenden Rechtsgebieten und Tätigkeitsschwerpunkten mit Bezug zum Sozialrecht von A – Z, zum Beispiel::

Arbeitslosenversicherung – ALG II – Elterngeld – Grundsicherung – Hartz 4 – Kindergeld – Krankenversicherung – Leistungen – Pflegeversicherung – Rentenversicherung – Sozialhilfe aufgrund einer Schwerbehinderung  – Unfallversicherung – Wohngeld – Z